Kompetente Beratung, aktive Unterstützung, schnelle Hilfe

Teilhabe am Arbeitsleben

Im Mittelpunkt unseres Personenschadenmanagements steht die Rückkehr ins Erwerbsleben. Sämtliche Schritte werden in enger Abstimmung mit allen Beteiligten eingeleitet.

Arbeitsplatzerhaltung

Vorrangig ist stets die Erhaltung des vorhandenen Arbeitsplatzes. Wir beraten den Arbeitgeber bei einer erforderlichen Umgestaltung des Umfeldes. Sinnvolle und erforderliche Zusatzqualifikationen werden durch uns veranlasst.

Berufliche Umorientierung

Sollte eine berufliche Neuorientierung erforderlich werden, unterstützen wir bei der Berufswahl, Umschulung und Arbeitsplatzsuche.

Arbeitsvermittlung

Wir vermitteln für den Betreuten passgenaue Arbeitsplätze. Unser bundesweites Beraternetz aus Arbeitsvermittlern und Medizinern bietet hierbei kompetente Hilfe.

Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben

Nach dem Recht der gesetzlichen Sozialversicherung haben Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten. Um den Betroffenen den zuständigen Leistungsträger benennen zu können und die Auswahl der optimalen Leistung zu erleichtern, bieten wir unsere Beratung und Unterstützung an. Eine enge Verknüpfung zwischen den notwendigen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen und der beruflichen Rehabilitation ist für uns selbstverständlich.

Als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen insbesondere folgende Möglichkeiten  zur Verfügung:

  • Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes
  • Berufsvorbereitung
  • Berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung, Umschulung
  • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
  • Leistungen an Arbeitgeber
  • Kraftfahrzeughilfe
  • Unterstützung bei der Optimierung der Bewerbungsunterlagen
  • Arbeitsvermittlung

Alle diese Leistungen können vor dem Hintergrund der persönlichen Eignung und Neigung erbracht werden. Hierzu ist ein enger Austausch zwischen den Beteiligten erforderlich. Insbesondere ist die persönliche Situation des Betroffenen zu klären.

Unsere Leistungen im Detail

Zurück in den Job

Unser Ziel ist die frühzeitige und dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach einem Unfall oder einer schwerwiegenden Erkrankung. 

Die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist trotz optimaler medizinischer Rehabilitation in manchen Fällen nicht ohne weiteres möglich. Wir kooperieren frühzeitig mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber, so dass der Arbeitsplatz – ggf. mit technischen Arbeitshilfen versehen - häufig erhalten bleiben kann. Wir sorgen auch für die Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen, die eine Versetzung innerhalb des Unternehmens möglich machen.

Unsere Rehaberater unterstützen mit maßgeschneiderten, individuellen Eingliederungsmaßnahmen. Selbstverständlich beraten und unterstützen wir bei der Übernahme von Kosten für technische Arbeitshilfen, Weiterbildungskursen, Probebeschäftigungen sowie Reisekosten.

Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes

Erstes Ziel ist es, den bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten. Wenn dies nicht möglich ist, wird nach einem anderen Arbeitplatz im bisherigen Betrieb gesucht.  (Arbeitsvermittlung) Hierbei achten wir darauf, dass der neue Arbeitsplatz möglichst gleichwertig ist und nicht zu einem wirtschaftlichen oder sozialen Abstieg führt. Wenn eine Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber nicht in Betracht kommt, versucht unser Rehaberater in einem anderen Betrieb eine neue Arbeitsstelle für den Geschädigten zu finden. Bei entsprechenden Bewerbungen bieten wir unsere Unterstützung an. Auch die Optimierung der Bewerbungsunterlagen gehört zu unseren Leistungen.

Berufsvorbereitung

Bevor eine Umschulungsmaßnahme stattfinden kann, ist es ggf. erforderlich berufvorbereitende Maßnahmen durchzuführen. Hierzu können mehrmonatige Lehrgänge gehören, um das Leistungsprofil anzuheben, die Belastbarkeit zu steigern oder den Umgang mit der Lernarbeit und das Lernen in Gruppen zu fördern. Die Berufsvorbereitungsmaßnahmen schließen auch Ausbildungsmaßnahmen wie zum Beispiel die blindentechnische Grundausbildung ein. Zur Herstellung der Rehabilitationsfähigkeit kann auch eine Vorbereitungsmaßnahme für Gehörlose oder die Erlernung der deutschen Sprache gehören. Hier beraten und unterstützen wir gerne.

Berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung

Bei Maßnahmen der beruflichen Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung beraten  und unterstützen wir in der Auswahl, Organisation und Begleitung. Diese Maßnahmen kommen insbesondere dann in Betracht, wenn die berufliche Wiedereingliederung nicht ohne theoretische oder praktische Schulung möglich ist.

Die berufliche Anpassung, häufig auch Anlernung genannt, erfolgt meist durch die Einführung in eine neue Tätigkeit, deren Ausübung bestimmte Fertigkeiten und Fähigkeiten voraussetzt. In der Regel erfolgt die Anlernung in einem Betrieb und nicht in einer besonderen Ausbildungsstätte

Die berufliche Fortbildung baut auf dem bisherigen Beruf auf. Sie kommt insbesondere bei bisher überwiegend manuellen und körperlich belastenden Berufbildern in Frage. Die Fortbildung dient dazu, den Übergang von  der bisherigen Tätigkeit, die wegen der Verletzungs- oder Erkrankungsfolgen nicht mehr oder nur unter sehr erschwerten Umständen möglich ist, zu einer leitenden oder aufsichtsführenden Tätigkeit (z.B. vom Maurer zum Maurerpolier) zu ermöglichen.

Hat der Betroffene noch keinen Beruf ausgeübt, so beraten wir in der Auswahl eines geeigneten Ausbildungsberufes und stimmen mit den Kostenträgern die entsprechenden Maßnahmen ab. Während der Ausbildung erfolgt eine enge Begleitung, um Defiziten entgegensteuern zu können.

Kann der Betroffene seine bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben, so unterstützen wir bei der Auswahl einer geeigneten Umschulung. Die Umschulung kann in einem Berufsförderungswerk bei ganztägigem Unterricht stattfinden. Hauptziel ist jedoch eine von uns unterstützte, betriebsinterne Umschulung.

Hilfen zur angemessenen Schulausbildung

Ist der Betroffene durch die Erkrankungs- oder Verletzungsfolgen so eingeschränkt, dass umfassende Fördermaßnahmen erforderlich sind, so beraten wir auch zu Hilfen für eine angemessene Schulausbildung und Schulvorbereitung.

Leistungen an Arbeitgeber

Im Interesse aller am Rehabilitationsprozess Beteiligten streben wir eine Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes an. Häufig kann durch die Zahlung eines Zuschusses an den Arbeitgeber ein solches Arbeitsverhältnis erhalten oder neu begründet werden. Wir unterstützen bei der Beratung des Arbeitgebers und bieten unsere Unterstützung bei der Vermittlung eines solchen Zuschusses an. In Einzelfällen bietet sich auch zunächst eine Probebeschäftigung an. Auch hier vermitteln und unterstützen wir. Der Geschädigte hat so die Möglichkeit sein Eignungsprofil unter Beweis zu stellen. Der Arbeitgeber hat dagegen die Möglichkeit kostenfrei zu prüfen, ob der Geschädigte seinen Anforderung gewachsen ist oder wo noch Fortbildungsbedarf besteht.
Unabhängig von möglichen Zuschüssen an die potenziellen Arbeitgeber bieten wir durch unsere Arbeitsmediziner die Möglichkeit an, den bestehenden Arbeitplatz oder einen neu zu gestaltenden Arbeitsplatz mit technischen Arbeitshilfen auszustatten, so dass der Geschädigte die Anforderungen des Berufes erfüllen kann.