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Personenschaden-Management für Anwälte
IHR Informiert

Warum ist ein aktives Personenschaden-Management auch aus anwaltlicher Sicht sinnvoll?

Ein schwerer Unfall oder eine Verletzung ist nicht nur emotional belastend, sondern bringt auch eine Vielzahl an rechtlichen und finanziellen Herausforderungen mit sich. In solchen Situationen ist ein aktives Personenschaden-Management unerlässlich – sowohl für den Anwalt als auch für den Mandanten.

Obwohl erste Grundsätze zum sogenannten Personenschaden-Management bereits Anfang 2002 von der ARGE Verkehrsrecht des deutschen Anwaltsvereins formuliert wurden und als Code Of Conduct veröffentlicht wurden, stehen nach wie vor Anwälte vor der Frage, ob ein Personenschaden-Management auch aus anwaltlicher Sicht zielführend ist.

Durch unser professionelles Reha-Management unter Einhaltung des Code of Conduct können wir diese Herausforderungen gemeinsam meistern. 

⚖️ Vorteile für Anwälte

  • Einvernehmliche Abstimmung zwischen Haftpflichtversicherer und Anwalt zu dem zu beauftragenden Reha-Dienst
  • Festlegung des Rehabilitationsziels zwischen Anwalt des Unfallopfers und dem Haftpflichtversicherer
  • Kosten des Reha-Managements trägt, auch bei nur quotaler Haftung, der Haftpflichtversicherer
  • Mandantenzufriedenheit durch qualifizierte und unabhängige Reha-Beratung neben juristischer Beratung 
  • Zeitersparnis

 

🧡 Leistungen des IHR

  • Einhaltung des Code of Conduct
  • Einhaltung der Datenschutzvorschriften (DSGVO)
  • Bestmögliche medizinische Versorgung und Koordination von Behandlungsmaßnahmen
  • Optimale berufliche Förderung
  • Beratung zu Ansprüchen aus der Sozialversicherung
  • Transparente Vorgehensweise
  • Personelle, organisatorische und inhaltliche Unabhängigkeit

🤝🏻 Fazit
Ein aktives Personenschaden-Management stellt sicher, dass sowohl Anwälte als auch Mandanten keine wichtigen Schritte oder Ansprüche übersehen. Es sorgt für eine schnelle, gerechte und nachhaltige Schadensregulierung – und das für alle Beteiligten!

Ein Anwalt und eine Mandantin im Beratungsgespräch vor einer offenen Akte