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Best Practice im IHR Reha-Dienst

Code of Conduct

Das Reha-Management im Bereich der privaten Versicherungswirtschaft entwickelte sich zunächst für den Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Schnell stellte sich heraus, dass zwischen den Akteuren Voraussetzungen geschaffen und beachtet sowie Kontrollmechanismen eingerichtet werden müssen, die sowohl den persönlichkeitsrechtlichen Schutz des Unfallopfers sicherstellen als auch den Ausschluss schadensersatzrechtlicher Nachteile gewährleisten.

Daher hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht bereits im Jahre 2002 den Code of Conduct aufgestellt und befürwortet die Einrichtung eines Rehabilitations-Managements.

Der Code of Conduct beinhaltet die Grundregeln für die Tätigkeit des Reha-Dienstleisters. Veränderte Kommunikationsarten, veränderte Arbeitsabläufe und die Entwicklungen des Marktes der Reha-Anbieter in den letzten 20 Jahren forderten den Code of Conduct zeitgerecht anzupassen.

Die wichtigsten Grundsätze des Code of Conduct des Reha-Managements:

  • Das Reha-Management darf nicht vom Haftpflichtversicherer selbst durchgeführt werden, sondern liegt in der Hand eines Rehabilitationsdienstes.
  • Der Reha-Dienst ist personell und organisatorisch vom Haftpflichtversicherer unabhängig, weisungsfrei und neutral. Art und Umfang seiner Tätigkeit wird ausschließlich durch das Rehabilitationsziel bestimmt.
  • Der Reha-Dienst hat sich jeglicher Einflussnahme oder gar Beurteilung auf die Regulierung des Schadens zum Grund oder zur Höhe der Ansprüche zu enthalten und bereits der Möglichkeit des Entstehens eines dahin gehenden Anscheins entgegen zu wirken.
  • Der vom Haftpflichtversicherer zu beauftragende Reha-Dienst wird einvernehmlich mit dem Anwalt des Unfallopfers vorher bestimmt.
  • Der Anwalt des Unfallopfers und der Haftpflichtversicherer legen das Rehabilitationsziel zuvor fest.
  • Die Kosten des Reha-Managements trägt, auch bei nur quotaler Haftung, der Haftpflichtversicherer.