Kompetente Beratung, aktive Unterstützung, schnelle Hilfe

Best practice im IHR Reha-Dienst

Der IHR Reha-Dienst ist Mitglied der im Juni 2011 gegründeten Arbeitsgemeinschaft (Arge) Rehabilitation[1]. Ziele der Arge ist es, allgemeingültige Qualitätsstandards zum Personenschadenmanagement zu etablieren. Gemeinsam wurden entsprechende Handlungsleitlinien formuliert und erstmalig im Juli 2011 unter dem Titel ‚Qualitätssicherung muß sein‘ veröffentlicht.[2]  Für uns sind diese Leitlinien bereits seit Jahren Standard in der Zusammenarbeit mit den Betroffenen, der Anwaltschaft und den Versicherern.

Für uns ist

  • die Einhaltung des Code of Conduct selbstverständlich
  • die Sicherung des Datenschutzes durch unseren Datenschutzbeauftragten gewährleistet
  • die Freiwilligkeit des Verfahrens für den Betroffenen unsere Maxime
  • die Transparenz unserer Verfahren für alle Beteiligten erkennbar und nachvollziehbar
  • die inter- und multidisziplinäre Zusammenarbeit ein Baustein unserer Qualität
  • die fortlaufende Beraterqualifikation ein unverzichtbares Muß
  • das Qualitätsmanagement in unserem eigenen Kompetenz-Centers für Qualitätssicherung und Supervision in den besten Händen
  • die Überregionalität ein Vorteil für alle Beteiligten
  • die Unabhängigkeit der Garant für ein faires Verfahren

Unsere Selbstverpflichtung auf diese Standards garantiert allen Beteiligten, die mit uns zusammenarbeiten, gleichbleibende Qualität und Sicherheit bei all unseren Aktivitäten. 

 

Best Practice des IHR Rehadienstes - Unsere 10 Handlungsleitsätze[3]

Präambel

Im Mittelpunkt des Handelns steht der Betroffene.

Ziel des Reha-Managements ist es, unfallverletzte oder erkrankte Personen in ein so weit wie möglich selbständiges Leben in Familie, Beruf und Gesellschaft zu reintegrieren und eine soziale Teilhabe weitestgehend zu ermöglichen. Mit den Handlungsleitsätzen wird der qualitative Rahmen vorgegeben, der für ein professionelles Reha-Management grundsätzlich Gültigkeit hat.

1. Code of Conduct

Die Einhaltung des CoC ist Grundlage der Beziehung zwischen dem Auftraggeber (Versicherer), der Person des Verletzten, dem bevollmächtigten Rechtsanwalt und dem eingeschalteten Reha-Dienst. Der CoC gilt für alle Parteien des Verfahrens gleichermaßen.

2. Datenschutz

Die Einhaltung der Datenschutzregeln nach BDSG ist für den IHR-Rehadienst verpflichtend. Er verfügt über einen eigenen Datenschutzbeauftragten, der die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwacht und gewährleistet. Jeder einzelne Mitarbeiter des Reha-Dienstes ist auf das Datengeheimnis verpflichtet.

Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Rehabilitation des Betroffenen erhoben, verarbeitet und gespeichert und keinen Dritten zugänglich gemacht. Erklärungen zur Schweigepflichtentbindung werden den gesetzlichen Regeln entsprechend eingeholt und beachtet. Bei der Nutzung und Verwendung von technischen Einrichtungen, z.B elektronischen Kommunikationswegen, werden die notwendigen Vorkehrungen für die Einhaltung des Datenschutzes getroffen. Dies gilt ebenso für die Aufbewahrungspflichten, Lagerung oder die fachgerechte Entsorgung der Unterlagen.

3. Freiwilligkeit des Verfahrens

Jeder Betroffene kann auf der Basis der ihm überlassenen Informationen frei darüber entscheiden, ob er die angebotene Unterstützung durch einen professionellen Reha-Dienst  annehmen will. Während des Reha-Managements ist der Betroffene frei, vorgeschlagene Vorgehensweisen des Reha-Dienstes zu akzeptieren und kann jederzeit die Teilnahme am Rehabilitations-Management ohne Angabe von Gründen beenden.

4. Transparenz

Der IHR Rehadienst stellt fortlaufend sicher, dass alle Beteiligten am Rehabilitations-Management den gleichen Kenntnisstand vom Fortgang des Verfahrens haben. Alle Maßnahmen müssen für die Beteiligten, aber insbesondere den Betroffenen und seine anwaltliche Vertretung, vorhersehbar und nachvollziehbar sein. Die notwendigen Erläuterungen zum Verfahren sind zeitnah und verständlich zu kommunizieren.

5. Inter- und multidisziplinäre Zusammenarbeit

Die zeitnahe Umsetzung vereinbarter Maßnahmen aus einer Hand durch ein multidisziplinäres Beraterteam sind wesentliche Bestandteile eines erfolgreichen Rehabilitations-Managements. Der IHR Rehadienst hält die erforderlichen Strukturen vor, um interne Abläufe, wie die Koordination der eingebundenen Fachbereiche, der geeigneten Berater und die ortsnahe Umsetzung von Reha-Maßnahmen zu gewährleisten und eine kontinuierliche Begleitung des Betroffenen zu ermöglichen. 

6. Beraterqualifikation

Der IHR Rehadienst achtet bei der Auswahl und Einstellung ihrer Rehabilitationsberater auf Fachwissen, Berufserfahrung, fachliche Kompetenz sowie umfassende Sozialkompetenz und Seriosität. Die Reha-Berater werden durch geeignete Maßnahmen fortlaufend weiter qualifiziert. Ihre Arbeit wird regelmäßig überprüft und evaluiert, um so eine dauerhafte und kontinuierliche Beratungsqualität zu sichern. 

7. Qualitätsmanagement

Qualitätssicherung und – management gehören zu den wesentlichen Aufgaben der Geschäftsführung des Reha-Dienstes. Die Regeln des Qualitätsmanagement sind in einem Leitfaden zusammen zu fassen und werden laufend durch interne/externe Kontrollen überwacht und den Erfordernissen des Reha-Verfahrens angepasst. Der IHR Rehadienst verfügt über den nach dem Code of Conduct zu bestellenden Beirat, der die Geschäftsführung u.a. bei allen Fragen des Qualitätsmanagements beraten. Wichtiger Bestandteil ist dabei auch das Beschwerdemanagement. Die Einhaltung der notwendigen  Regeln des Rehabilitations-Managements stellt der Beirat durch entsprechende Audits sicher. 

8. Überregionalität

Der IHR Rehadienst erbringt seine Dienstleistungen bundesweit und ortsnah für den Betroffenen. Bei der Planung des Reha-Managements werden regionale und familiäre Besonderheiten des Betroffenen berücksichtigt. Die Maßnahmenplanung und -umsetzung sowie die Auswahl von notwendigen Netzwerkpartnern geschieht unter Beachtung der notwendigen Qualitätsstandards vorrangig im Wohnumfeld des Betroffenen.

9. Unabhängigkeit

Die personelle, organisatorische und inhaltliche Unabhängigkeit des IHR Rehadienstes vom Auftraggeber und Dienstleistern sind Grundvoraussetzung für ein professionelles Reha-Management. Die mit den Beteiligten abgestimmten und vereinbarten Ziele des Rehabilitations-Managements sind alleiniger Maßstab für die Auswahl von Maßnahmen und Dienstleistern. 

10. Selbstverpflichtung

Diese Handlungsleitlinien sind integraler Bestandteil des professionellen Reha-Managements. Der IHR Rehadienst hat sich gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der Arge Rehabilitation bereits darauf verpflichtet.

Sonderveröffentlichung "Qualitätssicherung muss sein"  aus der Versicherungswirtschaft Heft 14 vom 15. Juli 2011 anfordern:












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